Psychotherapeutische Behandlung

Ich behandle Erwachsene bei:

  • Überlastungssituationen
  • Depressionen und Burnout
  • Essstörungen
  • Motivations- und Leistungsschwierigkeiten
  • Ängsten und Zwängen
  • Entscheidungsblockaden
  • Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen
  • Beziehungs- und Selbstwertproblemen
  • Körperlichen Erkrankungen

 

Therapieform

Die psychotherapeutische Behandlung hat das Ziel, den Leidensdruck zu lindern und die eigenen Ressourcen und Stärken zu entdecken. Ausserdem wird die Fähigkeit aufgebaut, die aktuelle und zukünftige Lebenssituationen gut zu meistern. Dabei werden die Selbstheilungsfähigkeiten, die in jedem Menschen vorhanden sind, aktiviert.

Ich arbeite mit dem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Ansatz und ergänze die Gespräche mit achtsamkeitsbasierten Methoden und mit der Akzeptanz-Commitment-Therapie ACT. Daneben fliessen Elemente aus der systemischen Therapie sowie verschiedene Entspannungsverfahren in die Arbeit mit ein.

Die psychotherapeutischen Gespräche sind vertraulich. Ich halte mich an die Richtlinien zur Schweigepflicht des Berufsverbandes FSP.

Therapiesprachen

Ich berate Sie gerne in Deutsch und Englisch.

Kostenübernahme Psychotherapie

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt angeordnet werden.

Die Kosten richten sich nach dem geltenden Psytarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach Erreichen der Franchise verbleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 10%.

Zusatzversicherung: Erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, welche anteilsmässigen Beiträge an die Kosten einer Psychotherapiesitzung CHF 160/60 Min übernommen werden.

Selbstzahler: Sie übernehmen die Kosten ihrer Psychotherapiesitzungen von CHF 160/60 Min selber.

https://www.psychologie.ch/sites/default/files/2022-07/anordnungsmodell_information_an_die_patienten_de_4.pdf

Ich reserviere jeweils eine Stunde für eine Sitzung. Bitte beachten Sie, dass ich die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen muss, wenn Sie den Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen.

Kreative Zusammenarbeit die bewegt!